Weiter zur Navigation Weiter zum Inhalt

Arbeit und Qualifizierung

Berufliche Orientierung

Der Integrationsfachdienst Weilheim führt eine Berufsorientierungsmaßnahme für Jugendliche aus der Berufsschulstufe der Förderschule G durch. Ziel ist eine Klärung, ob die Jugendlichen Kompetenzen für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zeigen. 

Der Integrationsfachdienst Weilheim führt in Kooperation mit den Förderschulen für geistige Entwicklung eine Unterstütze Beschäftigung durch. Jugendliche können im letzten Schuljahr und dem darauffolgenden Jahr über Langzeitpraktika in Betrieben am allgemeinen Arbeitsmarkt innerbetrieblich qualifiziert und ggfs. in ein Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden.

Im Eingangsverfahren wird geklärt, ob die Leistungen im Berufsbildungsbereich Ihnen dabei helfen werden, am Arbeitsleben teilzuhaben. Hierbei wird beispielsweise festgestellt, welche Arbeitsbereiche und Beschäftigungsmöglichkeiten für Sie in Betracht kommen oder ob auch andere berufsbildende Leistungen für Sie geeignet sind. Diese Feststellungen zu Ihrem Leistungspotential bilden die Grundlage für den individuellen Eingliederungsplan, der für Sie und mit Ihnen entwickelt wird. Der Eingliederungsplan enthält Aussagen zu Ihrem konkreten Unterstützungsbedarf, zu den Fördermaßnahmen und Ihren beruflichen Perspektiven. Die Förderung dauert in der Regel 3 Monate. Während des Eingangsverfahrens steht Ihnen entweder Übergangsgeld oder Ausbildungsgeld zu. Außerdem sind Sie kranken-, pflege-, unfall- und rentenversichert.

Im Berufsbildungsbereich erhalten Sie eine berufliche Qualifizierung, die auf Ihren individuellen Unterstützungsbedarf ausgerichtet ist. Zum Beispiel bekommen Sie berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, wie etwa den Umgang mit Werkstoffen, Werkzeugen oder Maschinen. Dadurch sollen Sie lernen, berufliche Tätigkeiten eigenständig auszuführen. Zusätzlich werden Sie dabei unterstützt, Ihre sozialen Kompetenzen zu stärken und Ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Die berufsbildenden Maßnahmen können Sie auch ganz oder teilweise in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes absolvieren, beispielsweise durch ein Betriebspraktikum oder auf einem ausgelagerten Berufsbildungsplatz. Während des Berufsbildungsbereiches steht Ihnen entweder Übergangsgeld oder Ausbildungsgeld zu. Außerdem sind Sie kranken-, pflege-, unfall- und rentenversichert. 

Die Rehabilitation psychisch Kranker (RPK) umfasst eine medizinische und eine berufliche Phase mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Während der medizinischen Phase wird die Erwerbsfähigkeit diagnostiziert sowie gemeinsam Perspektiven zur Lebensplanung erarbeitet. Die berufliche Phase fördert individuelle Stärken und Ziele um den (Wieder-) Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern. Ein ganzheitlicher Ansatz, der sowohl milieu- und psychotherapeutische Interventionen, fachärztliche Begleitung sowie berufsbezogene Trainings umfasst, ermöglicht nachhaltig eine Teilhabe am Arbeitsleben

Planen Sie eine geförderte berufliche Maßnahme, gibt es in der Diakonie Herzogsägmühle Unterstützung: Unsere Mitarbeitenden der Arbeits- und Berufsberatung beraten Sie
bei der Berufswahl und klären mit Ihnen die Fördermöglichkeiten.
Auch während einer Maßnahme zur beruflichen Qualifizierung werden Sie von der Arbeits- und Berufsberatung begleitet und erhalten Hilfe bei der Lösung von Problemen – denn letztlich zählt Ihr beruflicher Erfolg und hierbei unterstützen wir Sie gerne!

Arbeits- und Berufsberatung für Menschen mit seelischer Erkrankung sowie für alle externen Ausbildungsbewerber:innen:

Sabine Krenner
Telefon: 0 88 61 219-5291

Tanja Laxy
Telefon: 0 88 61 219-160

Maria Walter
Telefon: 0 88 61 219-232

Constanze Rohrmoser
Telefon: 0 88 61 219-4141

Arbeits- und Berufsberatung für Menschen in besonderen Lebenslagen

Petra Findeisen
Telefon: 0 88 61 219-284

Arbeits- und Berufsberatung für Menschen in besonderen Lebenslagen

Maria-Sophia Mahr
Telefon: 0 88 61 219-4232

Psychologischer Fachdienst

Kurt Schroth
Telefon: 0 88 61 219-181

Arbeits- und Berufsberatung für den Bereich "Kinder, Jugendliche und Familien"

Kurt Schroth
Telefon: 0 88 61 219-181

Lea Ostler
Telefon: 0 88 61 219-6129

Pädagogische Leitung
Arbeit-Zentral und Arbeits- und Berufsberatung

Hanno Sprößer
Telefon: 0 88 61 219-192

Im Rahmen der BuA findet eine Abklärung der Ausbildungseignung durch umfassende Beratung, berufsbildbezogene Praktika und ggf. psychologische Testung statt.

Über die BuA erhalten Interessent:innen für eine geförderte Ausbildung die Möglichkeit, sich für bis zu 6 Wochen in dem gewählten Berufsbild auszuprobieren und damit ihre Eignung für die Ausbildung nachzuweisen und die entsprechende Förderung dafür zu erhalten.

Oft ist die BuA der Einstieg in eine erfolgreiche Berufskarriere!

Reha BvB-berufsnah

Gemäß §§ 112 ff SGB III in Verbindung mit §§ 51 und 53 ff. SGB III

Wofür ist die BvB-berufsnah?

Teilnehmende erhalten im Rahmen der BvB-berufsnah die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen hinsichtlich einer Berufswahl auf der Basis berufspraktischer Erfahrungen in einem Ausbildungsbetrieb zu überprüfen, bewerten und sich für eine geeignete Ausbildung oder sonstige berufliche Qualifizierung zu entscheiden.

Für wen ist die BvB-berufsnah?

Grundsätzlich ist die BvB-berufsnah für junge Menschen konzipiert, die eine psychische Erkrankung und/oder Lernbeeinträchtigung haben oder von einer wesentlichen solchen bedroht sind und hierdurch ein Anrecht auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben

  • und welchen noch nicht die berufliche Reife oder Leistungsfähigkeit gegeben ist, eine integrative Reha-Berufsausbildung erfolgsversprechend zu durchlaufen

oder

  • und mutmaßlich passende Ausbildungs- oder Berufsziele mitbringen, jedoch im Rahmen der Reha BvB-berufsnah über praxisnahe berufsfachliche Voraborientierung, Heranführung und/oder Stabilisierung auf eine Berufsausbildung oder Beschäftigung vorbereitet werden müssen.

Ist dies fachlich angezeigt, kann aus der Reha BvB-berufsnah auch ein Wechsel in die klassische Reha BvB erfolgen. In wieweit die die Voraussetzungen für die Teilnahme an dieser Maßnahme gegeben sind, können vorab im gemeinsamen Gespräch mit unserer Arbeits- und Berufsberatung abgeklärt werden.  

mehr lesen

 

Kooperatives Berufsvorbereitungsjahr zur Berufsfeldorientierung

Gemäß den Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum BVJ-k "Sprungbrett".

Wofür ist das BVJ Sprungbrett?

Grundlegendes Ziel des BVJ-k Sprungbrett ist, Jugendliche mit einer ablehnenden Haltung zum Schulbesuch in ihrer Gesamtpersönlichkeit zu fördern und soweit zu stabilisieren, dass sie der Schule wieder positiv begegnen und dieses schulische Angebot zur persönlichen Weiterentwicklung und beruflichen Orientierung nutzen können.

Wie lange dauert das BVJ-k Sprungbrett?

Da es sich um ein reguläres Berufsvorbereitungsjahr handelt, dauert die Maßnahme ein Schuljahr. Nach Absprache mit der Albrecht-Schnitter-Schule ist auch ein Einstieg nach dem offiziellen Schuljahresbeginn möglich.

Für wen ist das BVJ-k Sprungbrett?

Grundsätzlich ist das BVJ-k Sprungbrett für berufsschulpflichtige Jugendliche und junge Erwachsene, die ohne Ausbildungsplatz bis zum 21. Lebensjahr aufgenommen werden können. Die Schüler:innen benötigen aufgrund der Bedarfe in den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionaler und sozialer Entwicklung im Bereich der beruflichen Vorbereitung ein intensiveres Angebot, als die bisher existierenden Konzepte (z. B. Klasse für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis und Berufsvorbereitungsjahr) bieten können.

Das Angebot richtet sich an berufsschulpflichtige Jugendliche und junge Erwachsene, welche

  • bisher schulische Vollzeitangebote ablehnen,
  • durch erhebliche schulische Fehlzeiten oder Delinquenz aufgefallen sind,
  • von psychischen Problemen betroffen sind,
  • in einem belastendem oder wenig unterstützendem familiären bzw. privaten Umfeld leben,
  • durch ihr sozial unreifes Verhalten in Konflikte geraten,
  • aufgrund fehlender beruflicher Orientierung keine Berufswahl treffen können.

mehr lesen

Nach Abschluss der schulischen Förderung oder der berufsvorbereitenden Maßnahmen stehen Ausbildungswilligen aller Altersstufen folgende Ausbildungsmöglichkeiten offen.

zu den Ausbildungsberufen

Unsere persönlich und fachlich geeigneten Ausbilder:innen garantieren gute Erfolgschancen für die Ausbildung. Individuelle Bedürfnisse der Auszubildenden werden ebenso berücksichtigt wie spätere Erfordernisse in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit des Besuchs der eigenen Berufsschule zur individuellen Lernförderung.

Während einer Ausbildung bei uns besteht bei Eignung die Möglichkeit von Praxisphasen in externen Betrieben der Region.

Unser Angebot an Tagesstrukturmaßnahmen richtet sich an Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, die aufgrund ihrer persönlichen Voraussetzungen keinen oder noch keinen Zugang zu Berufsförderungsangeboten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) haben.
Ziel ist es, den betroffenen Menschen die Möglichkeit zu bieten, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und sie durch Erwerb von personalen und sozialen Kompetenzen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt oder auf vorgeschaltete Maßnahmen nach dem SGB II/III vorzubereiten. Durch das niedrigschwellige, freiwillige Angebot von Tagesstruktur sollen diese Menschen dabei unterstützt werden, ihre Problemlagen zu überwinden. Dabei wird das tagesstrukturierende Förderangebot an der Arbeitswelt orientiert. Grundsätzlich steht jedem Berechtigten die Förderung in über 30 Berufsbildern offen.

Die Maßnahme Zuverdienst richtet sich an Menschen mit einer seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung, die vorübergehend oder für längere Zeit nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung tätig sein können.

Ziele der Zuverdienstmaßnahme:

  • Stabilisierung und Inklusion durch die tagesstrukturierende Beschäftigung
  • Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • Sinnstiftende Tätigkeit
  • Die Beschäftigung ermöglicht soziale Kontakte und trägt zu sozialem Ansehen bei
  • Förderung und/oder Neuerwerb beruflicher und persönlicher Fähigkeiten

Voraussetzungen für die Aufnahme in den Zuverdienst:

  • Menschen mit einer seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung
  • Erwerbsminderung
  • Menschen, die SGB II Leistungen (Bürgergeld) erhalten, können dieses Angebot nicht nutzen

Leistungen:

  • Die Beschäftigungszeit pro Tag ist flexibel und richtet sich nach dem Bedarf der beschäftigten Person, die Beschäftigungszeit beträgt zwischen 7h und 14,75 h/Woche
  • Die Teilnehmenden erhalten eine Motivationszuwendung
  • Qualifizierte Begleitung und Anleitung
  • Pauschale Finanzierung durch den Bezirk OBB

Beschäftigungsmöglichkeiten / Standorte:

  • Herzogsägmühle: Wühlkiste (Gebrauchtwarenrecycling), Telezentrum
  • Penzberg: Schatzkiste (Gebrauchtwarenladen)
  • Schongau: Gebrauchtmöbelhaus
  • Weilheim: Gebrauchtwarenladen und Gebrauchtmöbelhaus, Café Verweilheim

Pädagogische Leitung i+s Pfaffenwinkel

Simone Rieth

Ringstraße 4
86971 Peiting-Herzogsägmühle

Telefon: 0 88 61 219-5323
E-Mail: simone.rieth@is-pfaffenwinkel.de

Was steckt hinter MACHBAR?

  • ein individueller Weg zur Inklusion durch Arbeit
  • MACHBAR ist ein anderer Leistungsanbieter nach §60 SGB IX und damit eine Alternative zur klassischen Werkstatt für Menschen mit Behinderung
  • der Teilnehmer steht im Mittelpunkt und wir bieten eine ganzheitliche Förderung in vielen Lebensbereichen an
  • das wesentliche Merkmal von MACHBAR ist die Fokussierung auf betriebsintegrierte Bildungs- und Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
  • ergänzend nutzen wir Arbeitsplätze in unseren regionalen Betrieben der i+s Pfaffenwinkel GmbH, sollte eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zeitweise nicht möglich sein
  • wir finden mit Ihnen passende Lösungen und passgenaue Arbeitsplätze (Nischen)
  • bei MACHBAR wird die Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung entwickelt und gefördert. Dadurch erhöhen sich die Vermittlungschancen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

mehr Infos zu MACHBAR – Inklusive Bildung und Arbeit im Pfaffenwinkel

Die Jobbegleiterinnen unterstützen Menschen mit Flucht- oder Migrationserfahrung ab 25 Jahre bei der Vorbereitung auf und Vermittlung in berufsqualifizierende Maßnahmen und Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie beraten Arbeitgeber bei der Personalakquise und bei der Beschäftigung von Migrant:innen. Sie arbeiten vernetzt mit allen am Prozess der Integration beteiligten Behörden und Helferkreisen.